Gütertrennung
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Gütertrennung

Gütertrennung – Was ist sinnvoller – Gesetzliche Zugewinngemeinschaft oder doch lieber Güntertrennung ? Wenn es um die Regelung des gemeinsamen Vermögens geht – sind sich die Eheleute oft recht unsicher. Denn wenn die Ehegatten vor der Hochzeit keine Vereinbarung über den Güterstand treffen, so bilden sie nach der Eheschließung automatisch eine Zugewinngemeinschaft. Was muss dabei beachtet werden……?

Gütertrennung – Zugewinngemeinschaft
Also nochmals – Treffen die beiden Ehegatten vor der Hochzeit keine Vereinbarung – entsteht eine Zugewinngemeinschaft – und dies gilt auch für Patchwork-Familien, wenn sie keine anderen Regelungen getroffen haben. Was gehört nun alles zum Vermögen dazu? Kurz gesagt: Alles !!! Mit Ausnahme des Hausrates und der Rentenversicherungsansprüche.

Gütertrennung
– Wichtig zu wissen
Auch in der Zugewinngemeinschaft begründen die Eheleute kein gemeinsames Vermögen – selbst wenn der Begriff der “Zugewinngemeinschaft” dies nahelegt.
Wer eine Gütertrennung will, muss dafür zum Notar, um darüber einen Vertrag abzuschließen. Übrigens sind Gütertrennungsverträge prinzipiell sogar noch während eines laufenden Scheidungsverfahrens möglich!

Gütertrennung
– Wichtige Frage bei Trennung – Der Zugewinnausgleich
Wer sich nicht trennt, für den ist es ganz egal, ob er mit seinem Partner in Gütertrennung lebt oder nicht. Aber wenn die Ehe schief geht oder der Partner stirbt, wird das auf einmal eine wichtige Frage. Denn beim Zugewinnausgleich wird für jeden Ehegatten gesondert festgestellt, ob und um wie viel sich sein Vermögen während der Ehe erhöht hat.

Gütertrennung – Zugewinne
Anschließend werden die Mehrwerte (Zugewinne) miteinander verglichen. Der Partner mit dem höheren Zugewinn muss dem anderen einen Ausgleich in Höhe der Hälfte des Wertunterschiedes zahlen. Hat also der Ehemann einen Zugewinn in Höhe von 20.000 Euro und die Ehefrau in Höhe von 10.000 Euro erzielt, muss der Ehemann der Ehefrau einen Zugewinnausgleich in Höhe von 5.000 Euro zahlen – übrigens in bar und nicht in Form von Sachwerten.

Gütertrennung – Bundesregierung plant Reform des Güterrechts
Im Klartext: Beim Zugewinnausgleich teilt man also nicht die Vermögenswerte (Haus, Wertpapiere, Lebensversicherung, Bausparvertrag etc.) untereinander auf (Motto: “Ich nehme das Haus und du die Wertpapiere”)! Und natürlich hat auch kein Partner einen Anspruch auf die Hälfte des Vermögens des anderen. Und schließlich wird durch die Zugewinngemeinschaft keine Mithaftung für Schulden des anderen begründet, sondern nur für die gemeinsam während der Ehe angehäuften.

Gütertrennung - Häufer Streit bei Trennung – Schulden !
Was ist wenn Schulden da sind bei einer Trennung – Ein häufiger Streitpunkt waren jedoch bislang Schulden, die ein Partner mit in die Ehe brachte, und die von beiden dann gemeinsam abgestottert wurden. Die Bundesregierung plant daher eine Güterrechtsreform, bei der ein gemeinsam abgearbeitetes Minus auf dem Konto ebenfalls als wirtschaftlicher Erfolg gewertet werden soll. Entsprechend erhielte dann im Falle einer Scheidung die Ex-Frau, die mitgeholfen hat, die Schulden des Mannes abzubauen, auch hierfür einen Ausgleich.

Anwaltsstrategien bei Eheverträgen und Scheidungsvereinbarungen

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